Der Beprobungszeitraum für Getreide und Raps endet am 30. April. Für Bodenproben, die später gezogen werden, wird daher kein Düngebedarf mehr ermittelt, es werden lediglich die Analysenwerte mitgeteilt.
Der Nitratinformationsdienst 2024 läuft bereits seit Anfang Februar. Gerne erstellen wir für Sie eine Düngeempfehlung und Düngebedarfsermittlung für Stickstoff. Hierfür sind bestimmte Beprobungszeiträume vorgegeben die unbedingt beachtet werden müssen. Im anderen Fall können vom Labor nur noch die Messwerte mitgeteilt werden. Die Zeiträume sehen Sie in der unten stehenden Tabelle.
Kulturen | Beprobungszeiträume von | bis |
Wintergetreide, Winterraps | 01.02. | 30.04. |
Sommerungen | 15.02. | 30.04. |
Mais, normale Nmin-Methode | 15.03. | 30.06 |
Mais, späte Nmin-Methode | 30.04. | 30.06. |
Frühkartoffeln | 01.02. | 15.05. |
Durchwachsene Silphie | 01.02. | 15.05. |
Kartoffeln | 15.02. | 15.06. |
Zuckerrüben | 15.02. | 31.05. |
Sonnenblumen | 01.03. | 15.06. |
Reben | 15.03. | 30.06. |
Reben Junganlagen | 15.03. | 31.07. |
Spargel | 15.04. | 31.07. |
Formulare einfach online ausfüllen
Damit wir Ihre Bodenproben analysieren und Ihnen eine Düngeempfehlung erstellen können benötigen wir detaillierte Angaben über den entsprechenden Schlag. Das Ausfüllen sollte möglichst online erfolgen. Mit Ihrer Betriebsnummer und Ihrer PIN (wie in FIONA) können Sie sich im Online-Portal „Düngung BW“ anmelden, die Daten in das Formular eingeben und dieses anschließend ausdrucken und Ihren Bodenproben beilegen. Die erforderlichen Barcodes senden wir Ihnen gerne zu. Da für uns die sehr personal- und zeitaufwendige manuelle Erfassung Ihrer Daten in „Düngung BW“ dann entfällt, können wir Ihnen die Auswertung Ihrer Proben preisgünstiger anbieten. Wie bisher können Sie die Erhebungsbögen auch handschriftlich ausfüllen. Wichtig: Vergessen Sie nicht, Angaben zum Humusgehalt zu machen. Nur bei vollständig ausgefüllten Formularen kann eine Düngeempfehlung erstellt werden.
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