MEKA III

Wenn Sie im Rahmen von MEKA III an der Maßnahme N-A1 (Umweltfreundliche Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern) teilnehmen, wird jährlich mindestens eine Laboranalyse des flüssigen Wirtschaftsdüngers auf Stickstoff verlangt. Wir ermitteln dabei den Gehalt an Gesamt-Stickstoff und Ammonium-Stickstoff sowie die Trockenmasse. Auf Wunsch kann selbstverständlich auch eine Vollanalyse durchgeführt werden.

Laut SchALVO gilt für Wasserschutzgebiete: In Problem- und Sanierungsgebieten ist die Ermittlung des Gehaltes von Ammonium-Stickstoff in flüssigem Wirtschaftsdünger mindestens mit Hilfe geeigneter Schnellbestimmungsmethoden vorgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Gesamt-Stickstoff, der Ammonium-Stickstoff und die Trockenmasse im Abstand von drei Jahren laboranalytisch bestimmt werden.

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