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Im Rahmen des NID werden in Baden-Württemberg Bodenproben auf den Nitratstickstoffgehalt untersucht und schlagspezifische Düngeempfehlungen erstellt. Bei folgenden Kulturen sind bestimmte Beprobungstermine einzuhalten, damit eine Düngeempfehlung erstellt werden kann:
| Wintergetreide, Winterraps | 1. Februar bis 30. April
| | Sommerungen | 15. Februar bis 30. April | | Mais | 15. März bis 30. Juni | | Frühkartoffeln | 1. Februar bis 15. Mai | | Kartoffeln | 15. Februar bis 15. Juni | | Zuckerrüben | 15. Februar bis 31. Mai | | Sonnenblumen | 1. März bis 30. Juni | | Reben | 15. März bis 30. Juni | Alle nicht genannten Kulturen können jederzeit beprobt werden.
Die Düngeverordnung verlangt vor der Ausbringung wesentlicher Stickstoffmengen eine Ermittlung der im Boden verfügbaren Nährstoffmengen. Dies kann entweder durch repräsentative eigene Bodenproben oder durch die Übernahme der NID-Werte aus dem Internet oder aus den Wochenblättern geschehen. Die Proben sollten möglichst zeitnah zur geplanten Düngung gezogen werden. In Problem- und Sanierungsgebieten schreibt die SchALVO auf Schlägen über 10 ar die Untersuchung von Nmin-Proben bei Mais, Kartoffeln, Tabak und Hopfen vor, ebenso nach dem Anbau von Kartoffeln und Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten (Leguminosen, Tabak, Gemüse, Rüben, Winterraps). Eine Analyse ist auch nach mehr als zweijährigem Wechselgrünland und mehrjähriger Stilllegung sowie auf Anmoor- und Moorflächen und Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei über 1,4 GV/ha vorgeschrieben. Die Messergebnisse können bei Schlägen mit gleichen Standorteigenschaften und Bewirtschaftungsverhältnissen übertragen werden. In Problem- und Sanierungsgebieten dürfen zwischen dem Vorliegen des Messergebnisses und der N-Düngung nicht mehr als zwei Wochen liegen. Die Auswertungen finden Sie stets aktuell beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg, Außenstelle Forchheim unter www.ltz-augustenberg.de. Organisatorisches: Das Zubehör für die Probenahme kann an den regional eingerichteten Stationen oder direkt im Labor ausgeliehen werden. Die gezogenen Proben werden in Styroporboxen transportiert und an den Annahmestellen in Tiefkühltruhen eingefroren. In vielen Regionen haben wir in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben, der Landwirtschaftsverwaltung, dem Maschinenring, dem Landhandel und Beratungsdiensten zahlreiche Annahmestellen eingerichtet. Dort holen wir die Nmin-Proben zeitnah ab und bearbeiten diese schnellstmöglichst.  
Im Labor: Die Proben werden im gefrorenen Zustand im Trockenschrank bei 105° C getrocknet und anschließend auf eine Korngröße von < 2mm gemahlen. Nach dem Einwiegen, Extrahieren und Filtrieren wird der Nmin-Gehalt der Proben in einem Continuous-Flow-Analyser bestimmt. 


Innerhalb von fünf Tagen wird das Untersuchungsattest erstellt und direkt an Sie verschickt. In vielen Dienstbezirken in Baden-Württemberg holen wir an den Stationen die Nmin-Proben zeitnah ab. Selbstverständlich können Sie Ihre Proben auch direkt im Labor abgeben. Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag: 9°° bis 12°° Uhr und 13°° bis 17°° Uhr. Außerhalb der unten genannten Dienstbezirke richten wir bei entsprechender Probenzahl einen Abholdienst ein. Wenn Sie Interesse daran haben, Proben für uns entgegenzunehmen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter Telefon 07333-947212. Wir rüsten Sie dann mit dem Probenahmezubehör aus. Zeitnahe Abholung der Nmin-Proben in folgenden Dienstbezirken: - Alb-Donau-Kreis
- Biberach
- Böblingen
- Bodenseekreis
- Calw
- Esslingen
- Freudenstadt
- Göppingen
- Heidenheim
- Ostalbkreis
- Ravensburg
- Reutlingen
- Sigmaringen
- Tübingen
- Zollernalbkreis
Grundnährstoffproben (keine Kühlung erforderlich!) können an mehreren Annahmestellen in weiteren Dienstbezirken abgegeben oder per Post oder Paketdienst an uns geschickt werden. |