| Landwirtschaftliche Bodenuntersuchungen |
Gesetzliche Vorgaben und was sonst noch sinnvoll ist
Zum Untersuchungsstandard unseres preiswerten Grundbodenuntersuchungs-Paketes gehören Phosphat, Kali, Magnesium und selbstverständlich der pH-Wert mit Kalkbedarf und die Bodenart. Aus derselben Probe können auf Wunsch auch der Humusgehalt und Mikronährstoffe untersucht werden. Eine Bestimmung des Humusgehaltes ist nur vorgeschrieben, wenn nicht mindestens drei Kulturen mit jeweils mindestens 15 % der Ackerfläche angebaut werden und dann nicht jährlich eine Humusbilanz für den Gesamtbetrieb aufgestellt wird (Cross Compliance). Es ist in diesem Fall eine Laboranalyse des Humusgehaltes auf jedem Schlag alle sechs Jahre erforderlich. Auch der Gesamtstickstoffgehalt (Ntotal) kann aus derselben Probe, die für die Grundbodenuntersuchung gezogen wurde, bestimmt werden. Dieser Wert wird beim Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Ausbringung von bis zu 230 kg N/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf Intensivgrünland benötigt. Eine Probe, viele Möglichkeiten:
Die Probenahme für diese Untersuchungen kann prinzipiell zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Am besten ist der Zeitpunkt zwischen der Ernte und einer nachfolgenden Düngung. Auf jeden Fall sollte die letzte Düngung längere Zeit zurückliegen (organisch etwa acht Wochen, mineralisch etwa vier bis sechs Wochen) und es sollten seither mindestens 10 mm Niederschlag gefallen sein. Aufgrund eines sehr hohen Probenaufkommens im Frühjahr, bedingt durch die Analysen auf pflanzenverfügbaren Stickstoff (Nmin), empfehlen wir die Probenahme für die Grundbodenuntersuchung im zeitigen Herbst. Direkt zum Service-Bereich (Probentüten anfordern) Für die Bestimmung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs ist i.d.R. eine separate Probenahme erforderlich (s. Nitratinformationsdienst ).
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