Gesetzliche Vorgaben und was sonst noch sinnvoll ist
Die Neufassung der Düngeverordnung verlangt eine sachgerechte Ermittlung des Düngebedarfs der Kultur vor der Ausbringung von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff (jährlich 50 kg N/ha) oder Phosphat (jährlich 30 kg P2O5/ha). Die Bodenanalyse ist ein Bestandteil der Düngebedarfsermittlung. Eine Verpflichtung zur Untersuchung besteht für Phosphat auf Schlägen ab einer Größe von einem Hektar, in der Regel im Rahmen einer Fruchtfolge, mindestens jedoch alle sechs Jahre. Ausgenommen davon sind lediglich Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung (detaillierte Ausführungen schicken wir Ihnen gerne zu).
